Kinderschutz

Kinderschutzrichtlinie der Freien Christlichen Gemeinde Schwechat

Unsere Freikirche verpflichtet sich Kinder und Jugendliche vor jeglicher Form von Gewalt, Vernachlässigung, Ausbeutung und Diskriminierung zu schützen und entsprechende vorbeugende Maßnahmen zu treffen, um in unserer Arbeit mit ihnen einen sicheren Ort zu schaffen.

Wir verpflichten uns zu einem liebevollen und schützenden Umgang gegenüber den Kindern und Jugendlichen und gehen aktiv gegen jede Form des Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen vor.

Unsere Mitarbeiter verpflichten sich:

  • eine Kinderschutzschulung zu besuchen, welche alle drei Jahre wiederholt wird
  • einen Strafregisterauszug vorzulegen, welcher nach fünf Jahren erneut angefordert wird
  • zur Einhaltung unserer Selbstverpflichtung

Unsere Selbstverpflichtung beinhaltet folgende Punkte:

  • Ich sehe jeden Menschen als Geschöpf Gottes, das ich mit Würde behandeln will, dem ich Respekt entgegenbringen will, dessen Begabungen ich fördern und dessen Charakter ich stärken will.
  • Weil jeder Mensch nach dem Ebenbild Gottes geschaffen ist, schütze ich die mir anvertrauten jungen Menschen vor körperlichem und seelischem Schaden.
  • Mein Interesse und mein Bemühen gilt dem Fördern und Reifen der mir anvertrauten Menschen in ihrer Beziehung zum lebendigen Christus. Ich binde sie nicht an mich.
  • Ich verpflichte mich, ihre Offenheit und ihre Beziehung zu mir nicht auszunutzen oder zu missbrauchen.
  • Insbesondere nehme ich ihr Schamgefühl, ihre individuellen Grenzempfindungen und ihre Intimsphäre wahr und respektiere sie.
  • Ich zwinge niemanden, bestimmte geistliche Entscheidungen zu treffen (u.a. Bekehrung), und ich arbeite weder mit Schamgefühl noch mit Gruppenzwang. Sollte ich den Eindruck haben, dass mit Scham oder Gruppenzwang gearbeitet wird, werde ich das sofort ansprechen.
  • Wenn ich von psychischer oder körperlicher Gewalt, Vernachlässigung und sexueller Gefahr erfahre, wende ich mich an die Vertrauensperson(en) der Gemeinde, um für mich und die betroffene Person Hilfe zu finden. Ich nehme zu Kenntnis, dass ich hier eine rechtliche Meldepflicht habe.
  • Ich verpflichte mich, alles in meiner Macht stehende zu tun, damit in unserer gemeindlichen und diakonischen Arbeit, sexuelle Gewalt und jede andere Form von Gewalt verhindert wird. Ich bin gegen diskriminierendes, sexistisches und rassistisches Verhalten.
  • Ich halte mich an die Standard-Ordnung der Freikirchen Österreich zum Kinder- und Jugendschutz. (KINDERSCHUTZ-Richtlinie FKÖ-KSR)

 

Fragen und Kontaktaufnahme?

Unsere Kinderschutzbeauftragte Parmida Weitmann beantwortet gerne offene Fragen und hilft bei Anliegen zum Thema Kinder- und Jugendschutz.

E-mail: kinderschutzbeauftragte@fcg-schwechat.at

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